Wenn das Land Berlin unmittelbar oder mittelbar an der Finanzierung Ihres Projektes beteiligt ist, dann gilt der Mindestlohn des Landes Berlin in Höhe von 12,50 € entsprechend des Landesmindestlohngesetzes (LMiLoG Bln).
Ab sofort steht Ihnen das aktuelle Merkblatt zur Einhaltung der Vergabemodalitäten zur Verfügung (Version 7.6). Neben der Anpassung der EU-Schwellenwerte wurde auch noch zusätzlich eine Wertgrenze für den formlosen Preisvergleich…
Ab sofort stehen Ihnen für die Programme Soziale Stadt (alle Fonds) und Stadtumbau (mit EFRE-Förderung) aktualisierte Zahlungsabruf-Formulare zur Verfügung. Die Aktualisierung erfolgte im Punkt 2.4 „Kassenbestand“ der Formulare.…