Wenn das Land Berlin unmittelbar oder mittelbar an der Finanzierung Ihres Projektes beteiligt ist, dann gilt der Mindestlohn des Landes Berlin in Höhe von 12,50 € entsprechend des Landesmindestlohngesetzes (LMiLoG Bln).
Ab sofort steht Ihnen das aktuelle Merkblatt zur Einhaltung der Vergabemodalitäten zur Verfügung (Version 7.6). Neben der Anpassung der EU-Schwellenwerte wurde auch noch zusätzlich eine Wertgrenze für den formlosen Preisvergleich…
Ab sofort stehen Ihnen für die Programme Soziale Stadt (alle Fonds) und Stadtumbau (mit EFRE-Förderung) aktualisierte Zahlungsabruf-Formulare zur Verfügung. Die Aktualisierung erfolgte im Punkt 2.4 „Kassenbestand“ der Formulare.…
Mit Einreichung des Verwendungsnachweises steht Ihnen nun die neue Funktion „Laufzeit ändern“ zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierfür die Hinweise direkt in EurekaPlus 2.0 im Dokument „Hinweise zur Abrechnung“ Kapitel 4.6. Die…