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Förderfähigkeit von Krankheitstagen von anteilig Beschäftigten in einem Projekt

Förderfähigkeit von Krankheitstagen von anteilig Beschäftigten in einem Projekt

Die Förderfähigkeit von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von anteilig beschäftigten Projektmitarbeitern wurde durch die EFRE - Verwaltungsbehörde neu geregelt:

  • Personalkosten, die im Krankheitsfall eines anteilig Beschäftigten entstehen, können in Zukunft als förderfähig anerkannt werden.
  • Als Krankheitsfall wird sowohl die Erkrankung des Beschäftigten selbst, als auch das Fehlen auf Grund der Pflege eines Angehörigen (bspw. Betreuung eines erkrankten Kindes) anerkannt.
  • Im Fall einer Langzeiterkrankung eines Beschäftigten sind die Personalkosten maximal für die Dauer von sechs Wochen ab dem Tag der Arbeitsunfähigkeit förderfähig.
  • Im Fall, dass eine Vertretungsperson für die Projektbearbeitung eingesetzt wird, sind nur die Personalkosten für die Vertretungsperson förderfähig, während die Förderfähigkeit der Lohnfortzahlung für das erkrankte Personal entfällt.
  • Sobald die Personalkostenerstattungen von anderer Seite (z.B. Krankenkassen) übernommen werden, entfällt die Förderfähigkeit.
  • Als Nachweis müssen die Stunden, die aufgrund von Krankheit nicht für ein Projekt erbracht werden, auf dem eingereichten Stundenzettel aufgeführt werden.

Sollte Ihnen in den vergangenen Prüfungen Ausgaben hinsichtlich der „Nichtanerkennung von Krankheitstagen bei anteilig Beschäftigten im Projekt“ gekürzt worden sein, so haben Sie die Möglichkeit diese Ausgaben erneut in die Online-Belegliste aufzunehmen und die entsprechenden Nachweisdokumente vorzulegen.

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