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Sammelbestellverfahren (SBV) - auch für Zuwendungsempfänger

Das Sammelbestellverfahren des Landesverwaltungsamts (LVwA) dient der wirtschaftlichen Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen, Möbeln und Verbrauchsmaterialien und kann auch für die ZIS II Projektförderung angewendet werden.

Bezirkliche Fördernehmer nehmen als Dienststellen des Landes Berlins am Sammelbestellverfahren teil.

Zuwendungsempfänger müssen sich für das SBV registrieren und erhalten die jeweils aktuell gültige Teilnahmeerklärung direkt beim LVwA unter sbvinfo@lvwa.berlin.de. Mit der Teilnahmeerklärung ist von Zuwendungsempfängern immer auch eine Kopie des Zuwendungsbescheides an das LvwA zu senden. Nach erfolgter Teilnahme erhalten die Zuwendungsempfänger die jeweils gültigen Rund-schreiben mit Preisen für die Produkte direkt vom LVwA.

Werden Gegenstände über das Sammelbestellverfahren beschafft, so sind von den Fördernehmern (private und öffentliche) folgende Unterlagen für die Prüfung einzureichen

  • Anmeldung zur Teilnahme am Bestellverfahren,
  • Bestellschein,
  • Bestätigung vom LVwA, dass eine ordnungsgemäße Vergabe gemäß § 55 LHO für diese im SBV angebotene Leistung vorgenommen wurde.

 

 

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