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ZIS II Förderglossar – Teil A

Soziale Stadt (Baufonds, Netzwerkfonds), Bildung im Quartier (BiQ) und Stadtumbau EFRE für Fördernehmer

Dieses Förderglossar soll Fördernehmer wie Förderstellen bei der Umsetzung der Förderprogramme der Zukunftsinitiative Stadtteil II (ZIS II) unterstützen. Es ist bei Förderungen gemäß der Verwaltungs-vorschrift „Zukunftsinitiative Stadtteil II EFRE“ (VV ZIS II EFRE 2014) anzuwenden.

Das vorliegende Förderglossar erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern wird regelmäßig ergänzt und aktualisiert.

Die Informationen dieses Verzeichnisses wurden nach bestem Wissen recherchiert und zusammen-gestellt. Die Inhalte geben Auskunft über den derzeitigen bekannten Stand. Eine Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Wir sind offen für Anregungen aus der alltäglichen Praxis, sofern sie nicht im Gegensatz zu den grundlegenden Förderrichtlinien stehen. Die archivierten Versionen des Förderglossars finden Sie im Downloadbereich unter dem Menüpunkt Archiv.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Förderglossar häufig die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

Hinweis: Klicken Sie bitte für ausführlichere Informationen auf die einzelnen Schlagwörter.

Fahrtkosten / Reisekosten

Für die Zulässigkeit, Höhe und den Nachweis von Fahrtkosten gelten die Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) vom 26.05.2005 in der aktuellen Fassung mit insbesondere folgenden Maßgaben

  • Kostenbelege, wie Fahrkarten bzw. BVG-Tickets, sind stets vorzulegen.
  • Bei Bahnfahrkarten erfolgt eine Erstattung der Kosten in der 2. Klasse.
  • Eine Beteiligung an den Kosten eines privat beschafften Zeitfahrausweises, der für dienstliche Zwecke mitbenutzt wird, ist nicht förderfähig.

Aufgrund der Einführung des kostenfreien Schülertickets für den Bereich AB (Berlin) seit dem 01.08.2019 sind Fahrkosten für Berliner SchülerInnen ab diesem Zeitpunkt innerhalb Berlins nicht mehr förderfähig.

Generell ist darauf zu achten, dass bei Dienstfahrten mit dem Pkw ein entsprechendes Fahrtenbuch (Aufstellung der erfolgten Dienstfahrten) geführt wird, welches Beginn und Ende der Dienstfahrt (Angabe von Zeit und Ort), die gefahrenen Kilometer und die somit entstandenen Fahrtkosten ausweist. Tankbelege sind nur förderfähig, wenn eine Berechnung analog zum BRKG (gefahrene Kilometer mal Euro pro Kilometer) die Sparsamkeit nachweist.

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