Springe zum InhaltSpringe zur Navigation

Vergabe, Internetrecherche

Ein formloser Preisvergleich kann auch auf Basis einer Internetrecherche durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Recherche von mindestens drei Internetangeboten sind schriftlich festzuhalten. Bei der Nutzung eines sogenannten virtuellen Marktplatzes ist zu bedenken, dass nicht nur der Preis, sondern auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Händler (Gewährleistung, Skonto u. ä) sowie Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einzubeziehen sind.

Siehe Vergabe, formloser Preisvergleich

Siehe Vergabe, Einkauf mehrerer Produkte/Sammeleinkauf

Zurück zur Liste
Logo Europäische Union, Europäischer Fonds für regionale EntwicklungLogo Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenLogo Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin

© 2023 Programmdienstleister (PDL) Zukunftsinitiative Stadtteil II

Sitemap

Impressum

Datenschutz