ZIS II Förderglossar - Teil B
Soziale Stadt (Aktionsfonds und Projektfonds) für Fördernehmer
Dieses Förderglossar soll Fördernehmern wie Förderstellen bei der Umsetzung des Programms Soziale Stadt unterstützen. Es ist bei Förderungen gemäß der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fördermitteln im Programm Soziale Stadt (VV SozStadt 2014) zu berücksichtigen.
Das vorliegende Förderglossar erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern wird regelmäßig ergänzt und aktualisiert.
Die Informationen dieses Verzeichnisses wurden nach bestem Wissen recherchiert und zusammengestellt. Die Inhalte geben Auskunft über den derzeitigen bekannten Stand. Eine Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wir sind offen für Anregungen aus der alltäglichen Praxis, sofern sie nicht im Gegensatz zu den grundlegenden Förderrichtlinien stehen. Die archivierten Versionen des Förderglossars finden Sie im Downloadbereich unter dem Menüpunkt Archiv.
Hinweis: Klicken Sie bitte für ausführlichere Informationen auf die einzelnen Schlagwörter.
Transparenzdatenbank
Fördernehmer, die juristische Personen sind, müssen sich vor der Antragstellung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren und dort die entsprechend der Nr. 1.5.3 der Ausführungsvorschrift zu § 44 Landeshaushaltsordnung erforderlichen Daten eingeben. Nur unter diesen Voraussetzungen ist eine Bewilligung möglich.
Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind demnach natürliche Personen, Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), mit mindestens einer natürlichen Person sowie eingetragene Kaufleute.
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