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Bildung im Quartier

Das Förderprogramm "Bildung im Quartier" ist seit 2007 ein Programm der Berliner "Zukunftsinitiative Stadtteil" und fördert quartiersbezogene Bildungsangebote/-projekte aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Dieses Engagement wird in der Strukturfondsförderperiode 2014 – 2020 im Rahmen der " Zukunftsinitiative Stadtteil II" (ZIS II)  in der entsprechenden ZIS II – Förderkulisse fortgeführt.

"Bildung im Quartier" hat zum Ziel, mit Hilfe von zusätzlichen bildungsnahen Angeboten zu einer nachhaltigen Stabilisierung von Stadtteilen beizutragen. Gefördert werden Projekte in Quartieren, in denen die Überlagerung von ökonomischen, sozialen, städtebaulichen und infrastrukturellen Defiziten die Lebens- und Arbeitsbedingungen der dort lebenden Menschen, ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre Chancen zur Teilhabe am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Leben stark beeinträchtigen.

Mit BIQ-Mitteln werden insbesondere Projekte gefördert, die

  • Bildungsdefiziten innerhalb des  Quartiers entgegenwirken und durch die Vernetzung vorhandener Ressourcen und Bildungspartner (z.B. durch die Verknüpfung von unterschiedlichen Bildungseinrichtungen mit weiteren relevanten Akteuren und  Institutionen des Quartiers) eine größtmögliche Wirkung erzeugen bzw.
  • die dafür notwendigen zusätzlichen Infrastrukturen schaffen, die für alle Quartiersbewohnerinnen und Bewohner frei zugänglich sind (z.B. Zentren der Begegnung, die gleichzeitig zahlreiche Beratungs-, Bildungs- und Qualifizierungsangebote vorhalten – etwa zur Erleichterung von Bildungsübergängen)
  • Baulich-investive mit sozio-integrativen Maßnahmen innerhalb eines Projektes verbinden und damit auch die Lebensqualität in den Quartieren verbessern und zu einer Aufwertung der Situation in den Quartieren beitragen.

Grundlage der Förderung des Programms "Bildung im Quartier" ist die Verwaltungsvorschrift "Zukunftsinitiative Stadtteil II   EFRE" (VV ZIS II EFRE 2014). Diese gilt ab dem Programmjahr 2014 und enthält alle Vorgaben zur Vorbereitung, Finanzierung, Durchführung und Abrechnung der zu fördernden Projekte (die mit EFRE-Mitteln innerhalb der Strukturfondsförderperiode 2014 - 2020 kofinanziert werden).

Ein Programmleitfaden legt darüber hinausgehende spezifische Regelungen zum Förderverfahren im Programm BiQ fest. Dieser soll als Handlungsanleitung für alle Programmbeteiligten dienen und eine einheitliche Umsetzung des Programms in den Fördergebieten gewährleisten.

Logo Europäische Union, Europäischer Fonds für regionale EntwicklungLogo Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenLogo Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin

© 2023 Programmdienstleister (PDL) Zukunftsinitiative Stadtteil II

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